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Gekauft!
Mai 27, 2010 7 commentsEin selten prägnantes Beispiel gekaufter Berichterstattung wird von “Österreich” heute auf Seite 23 geliefert. Die Stadt Wien kauft bei “Österreich” ein halbseitiges Inserat (natürlich zur Bewerbung von zwei SPÖ-Politikern), dafür gibt´s von “Österreich” gleich darüber links oben einen Werbeartikel zum SPÖ-Wahlkampf: gratis – und natürlich nicht als Werbung gekennzeichnet. Und so hat die Wiener SPÖ wieder zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen: Werbung für SPÖ-Politiker auf Kosten der Stadt Wien – und einen Werbeartikel zur Partei powered by “Österreich”. Roter Machtmissbrauch und mediale Geldgier machen´s möglich.
Posted by Gerhard W. Loub in Medien, Politik, Wien
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Das “Werbung” unten links hast du aber nur stümperhaft weggeschnitten.
Welche Werbung unten links?
Aso, du meinst die Bezeichnung “Werbung”. Die bezieht sich nur auf das Inserat der STadt Wien, das ja damit auch gekennzeichnet ist – im Gegensatz zur SPÖ-Werbung links oben.
Der Artikel oben links soll Werbung sein? Woher willst du wissen, ob dafür bezahlt worden ist oder ob das ein redaktioneller Beitrag ist? Oder wie das beim Superpraktikanten? Waren da auch alle Berichte darüber bezahlt, oder wurde darüber nur von bestechungsfreien, integeren Journalisten, Redaktionen und Publikationen berichtet?
Ja, der § 26 MedienG ist scheinbar nicht mehr sehr bekannt.
Ich als Werbeagenturbetreiber kenne die Thematik sehr gut (profitiere theoretisch davon) und finde, hier sollte mal das Gesetz scharf exekutiert werden, im Sinne der Erhaltung der Printmedienlandschaft. Mir persönlich kommen die Medien in vielen Bereichen bereits als empfehlbare Werbemedien abhanden. Und das wegen der gekauften Berichterstattungen (und der Masse an daraus überlebensfähigen sinnlosen Medien). Verrückt.
Mittlerweile lesen viele Menschen wegen der ganzen nicht gekennzeichneten uninteressanten PR die ganzen “Fachmedien” nicht mehr. Langsam erreicht die camouflierte-PR-Advertorial-Krankheit auch schon die Nachrichtenmedien.
O tempora, o mores.
@ak: Die Klassifikation als redaktioneller Artikel ergibt sich juristisch aus der mangelnden Kennzeichnung. Die Klassifikation als SPÖ-Werbung ergibt sich unbestreitbar aus dem Inhalt.
@Georg: Ein absolut treffender Ansatz: Mangels Glaubwürdigkeit verlieren die traditionellen Massenmedien substantiell an Rezipienten.