Die rotgrüne Stadtregierung ignoriert in ihrem Parkpickerl-Wahn offensichtlich sogar geltende Gesetze. Denn um zu verhindern, dass Medienberichterstattung gekauft wird bzw. Regierungsmittel zur Eigen- oder Parteienwerbung missbraucht werden, wurde das Medientransparenzgesetz erlassen. Doch genau dieses Gesetz ist Rot und Grün nun reichlich egal (oder um es mit Häupl zu sagen “es ist mir wurscht!”).

Die Boulevard-Medien haben gestern großflächig Inserate zum Parkpickerl erhalten: Effekt 1) Berichterstattung wurde – wie bei “Heute” – gekauft oder – wie bei der “Krone” – zugunsten einer Partei abgemildert. Effekt 2) Werbung für das Parkpickerl aus Regierungsmitteln. Punkt 1 ist schlicht unethisch – aber typisch für das österreichische Boulevard. Punkt 2 hingegen ist – zumindest aus meiner Sicht – ein klarer Gesetzesbruch.

Denn für Regierungsinserate gibt es jetzt klare Regeln im Medientransparenzgesetz. Sie müssen “”der Deckung eines konkreten Informationsbedürfnisses der Allgemeinheit” dienen (§3a(1)), dazu gehören Informationen zur Rechtslage, Sachinformationen, sowie Verhaltensempfehlungen. Ausdrücklich heißt es: “Audiovisuelle Kommunikation oder entgeltliche Veröffentlichungen, die keinen konkreten Bezug zur Deckung eines Informationsbedürfnisses aufweisen und ausschließlich oder teilweise lediglich der Vermarktung der Tätigkeit des Rechtsträgers dienen, sind unzulässig.”

Und jetzt am Beispiel der Inserate des rotgrünen Wien:

Beispiel 1: Bessere Luft für alle

Stadt Wien Inserat für Parkpickerl

Beispiel 2: Mehr Platz zum Leben

Stadt Wien Inserat für Parkpickerl

Und: Noch Fragen?

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