Nach der ausufernden Diskussion auf Twitter nutze ich nun die Gelegenheit, etwas ausführlicher zum Hitlergruß von Liste Jetzt (fka Liste Pilz) Chefin Maria Stern Stellung zu nehmen. Zugegeben, der gewählte Titel „Wann ist der Hitlergruß erlaubt?“ ist provokant. Er bringt aber die Diskussion im Wesentlichen auf den Punkt.
Ein Hitlergruß? Was ist passiert?
Stern hat vor über einem halben Jahrzehnt ein Homevideo mit einem Song gepostet, in dem sie über Strache herzieht und ihm am Ende mit dem Hitlergruß Sympathien für den Nationalsozialismus unterstellt. Daraufhin habe ich auf Twitter die Frage gestellt, ob so jemand eine Parlamentspartei leiten sollte.
Man wird sich ernsthaft die Frage stellen müssen, ob jemand, der in einem (Schmäh)Video so offen den Hitlergruß zeigt, als Chefin einer Nationalratspartei tragbar ist #listejetzt @Peter_Pilz pic.twitter.com/oncxJimL2m
— Gerhard W. Loub (@Svejk) 5. Februar 2019
Mir war dabei durchaus bewusst, dass Stern weder Neonazi ist, noch Sympathien für den Nationalsozialismus zum Ausdruck bringen wollte. Das wäre absurd, ist doch der Song genau daran eine Kritik. Es ging schlicht und einfach um die Frage, ob der Hitlergruß für politischen Aktivismus (auch gegen Nationalsozialismus) gezeigt werden darf und ob das mit der nunmehrigen Vorbildfunktion als Parteichefin einer Parlamentspartei vereinbar ist.
Ist der Hitlergruß verboten?
Das kann man Gottseidank in aller Kürze mit „Ja“ beantworten. Hier gibt es wenig Deutungsspielraum. Wäre dem nicht so, hätten Neonazis eine ganze Reihe weiterer Möglichkeiten, um sich nicht etwa auf die Bestellung alkoholischer Getränke ausreden zu müssen.
Eine einfache Frage
Das wäre der Ausgangspunkt gewesen. Auf Twitter hat sich die Diskussion leider großteils auf Untergriffe und Ablenkungsmanöver beschränkt. Dabei wäre die Frage „Ist Sterns Hitlergruß für die Chefin einer Parlamentspartei akzeptabel?“ mit zwei einfachen Optionen zu beantworten:
- Ja, sie darf, weil sie ihn eben nicht als Akt der Wiederbetätigung, sondern als Zeichen gegen rechtsextreme Tendenzen verwendet hat.
- Nein, weil der Hitlergruß aus gutem Grund absolut verboten ist, kein Mittel politischer Kommunikation sein darf und sie in ihrer Funktion Vorbildwirkung haben muss.
Darüber kann, ja darüber sollte man diskutieren. Das wäre auch genau jene Diskussion, die ich anstoßen wollte und an der ich mich gerne mit meinen Argumenten beteilige. Ablenkungsversuche und Untergriffe werde ich dabei allerdings auch weiterhin ignorieren. Dazu ist mir meine Zeit zu wertvoll.
Die Debatte in Beispiel-Tweets
Da das Video sicherlich in einem satirischen und klar gegen den Nationalsozialismus gerichteten Kontext war, ist es nicht illegal. Diesen sonst verbotenen Teil aus dem Kontext zu lösen und jenen nicht oder nicht ausreichenden klar zu machen, grenzt mMn an Verleumdung.@LPDWien
— Dionysos (@EinsTwoTrois) 5. Februar 2019
Beispiel für nicht sinnerfassende Reaktion: Nein, ich habe Stern mit keinem Wort einen Gesetzesbruch vorgeworfen. Ich bin kein Jurist.
Und wie ist das denn so mit den Fotos vom #Wehrsportminister #Strache, die den Mann beim Wehrsporteln mit der #VAPO Mannschaft zeigen?
— Maxx (@Maxx_Heidegger) 5. Februar 2019
Beispiel für Ablenkungsversuch. Geht auf meine in den Raum gestellte Frage gar nicht erst ein.
Wo genau ist das problem?
Mekert die Bundesregierung weil jemand anderer ihr Erkennungszeichen nutzt?— Mar (@lvl4x1) 5. Februar 2019
Beispiel für einen Untergriff. Der Hitlergruß als Erkennungszeichen der Bundesregierung. Jo, eh.
Andere werfen den Bediensteten Steine ins Gesicht.
— ?Rostocker Jung? (@NNowak4) 5. Februar 2019
Tweets, die einen ratlos zurücklassen.
Bin dezidiert kein Linker und wiederspreche trotzdem. Auch wenn man für seine Meinung bezahlt wird, kann man dieses Video nicht ansatzweise als Wiederbetätigung verstehen… Gäbe im Regierungsumfeld übrigens genug Anschauungsmaterial wies „in echt“ aussieht.
— csaggo (@csaggo) 5. Februar 2019
Csaggo wird wohl kaum behaupten, er würde selbst für seine Meinung bezahlt werden und nutzt den Untergriff, um mir zu unterstellen, ich würde meine Meinung an der Bezahlung ausrichten. Meine Meinung ist freilich meine persönliche Ansicht. Falls es aber jemanden gibt, der mich dafür bezahlen will, dass ich so denke, wie ich denke, schick ich ihm gern meine Kontonummer 😉